| Adresse : | 2845-409, Aza Kuroishi, Tenpaku-cho, Tenpaku-ku, Nagoya |
| Öffnungszeiten : | 14-16:00 Montag bis Freitag |
| Telephon : | +81-52-801-3211 |
| Adresse : | 2-7, Kanaya, Nichi-machi, Toyokawa |
| Öffnungszeiten : | 14-16:00 Montag bis Freitag |
| Telephon : | +81-533-85-7181 |
[ Autoversicherung ]
Es gibt zwei Sorten von Autoversicherungen in Japan. Die eine ist eine „Pflichtversicherung (Autohaftpflichtversicherung)“, die alle Fahrer gesetzlich zu haben verpflichtet sind. Die anderen Versicherungen sind „freiwillig“.
- [ Pflichtversicherung (Autohaftpflichtversicherung) ]
- Alle Motorräder und Autos, die auf öffentlichen Straßen gefahren werden, müssen eine Haftpflichtversicherung haben. Der Zweck dieser Versicherung ist, ein Minimum von Entschädigung für Opfern für den Fall eines Verkehrsunfalls zu sichern. Die Versicherung haftet also nur für den Fall einer Körperverletzung. Versicherungsbeiträge sind einer Autoinspektion zu zahlen.
- [ Freiwillige Versicherung ]
- Diese Versicherungen decken jene Entschädigungssummen, die über den Höchstbetrag einer Haftpflichtversicherung hinaus zu entrichten sind, bzw. die für die Entschädigungen bei Sachbeschädigungen, etwa für das Auto des Anderen, Zäune, Läden etc. aufkommen. Diverse Arten von Deckungen können bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen erworben werden. Es wird empfohlen, eine Kombination von Versicherungen für die eigenen Bedürfnisse zu erworben.
Lebensumfeld
