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Behördeninformation zu Aufenthaltsbedingungen

[ Visa und Aufenthaltsgenehmigung ]

Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft können generell nur mit einem Visum nach Japan einreisen. Mit einem beglaubigten Nachweis für einen Kurzaufenthalt ist jedoch für Einreisende aus bestimmten Ländern kein Visum erforderlich.

[ Kurzer Aufenthalt ohne Visumspflicht ]
Wenn Sie aus einem Land einreisen, das von den allgemeinen Visumsanforderungen befreit ist und wenn Sie einen kurzen Aufenthalt planen (maximal 90 Tage) um Marktrecherchen durchzuführen oder um an einem Geschäftstreffen teilzunehmen, können Sie ohne Vorlage eines Visums nach Japan einreisen. Allerdings besteht ungeachtet dieser erfüllten Kriterien dennoch eine Visumspflicht, wenn Sie bei Ihren Geschäftstätigkeiten eine Vergütung erhalten. Sollte Ihr Aufenthalt unvorhergesehener Weise länger als 90 Tage dauern, ist eine Visumsbeantragung erforderlich.
[ Arbeitserlaubnis ]
Der Antrag für eine Arbeitserlaubnis kann direkt an das `Immigration Information Center` der Einwanderungsbehörde der Stadt Nagoya gestellt werden.
(Tel: +81-52-223-7336-7)
[ Meldung bei der Ausländerbehörde / Alien Registration ]
Zugezogene aus dem Ausland werden gebeten, ihren Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde ihres Wohnortes zu melden. Dieser Vorgang wird als `Alien Registration` bezeichnet. Für die Registrierung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie als Nachweis für Ihre Aufenthaltsgenehmigung immer bei sich tragen sollten.

* Weitere Informationen können Sie der Hompage der Einwanderungsbehörde (Immigration Control) entnehmen. Sie können aber auch bei der Behörde ihres Wohnortes anfragen und sich über das Meldeverfahren informieren. Man gibt Ihnen dort gerne über weitere Details Auskunft.

[ Registrierung von Geburten und Todesfällen ]
Zugezogene aus dem Ausland werden nach dem japanischen Gesetz gemäß der Vorschriften über die Meldepflicht dazu aufgefordert, Geburten und Todesfälle der Behörde bekannt zu geben. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick, bei welchen Angelegenheiten Sie sich wann und wo melden und welche Dokumente erforderlich sind.
· Geburt
  Zeitrahmen Behörde Dokumente / Nachweise
Meldung / Bekanntgabe der Geburt Innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt Stadtbezirks-/ Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes
  • Antrag (fügen Sie die Geburtsurkunde des Krankenhauses bei, wo Ihr Kind geboren wurde)
  • Gesundheitspass der Mutter und des Kindes
  • Nationale Krankenkassenkarte (wenn noch gültig)
Status der Aufenthalts- genehmigung Innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt Ausländer-behörde
  • Geburtsurkunde oder Bescheinigung der Geburtsmeldung
  • Ausweis der Eltern, Aufenthaltsgenehmigung etc.
* Bitte informieren Sie sich beim `Immigration Information Center` der Einwanderungsbehörde der Stadt Nagoya nach den detaillierten Bestimmungen
Registrierung (erforderlich bei Aufenthalt länger als 60 Tage nach Geburt) Innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt Stadtbezirks-/ Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes
  • Geburtsurkunde oder Bescheinigung der Geburtsmeldung
  * Nachfrage bei der Behörde nach den detaillierten Bestimmungen
Ausweis
-
Botschaft oder Konsulat (entsprechend der Nationalität des Kindes)
  • Notwendige Formalitäten / Dokumente sind Angelegenheit des Konsulats/ der Botschaft
Geburtsbericht
-
Gesundheitszentrum
  • Der Geburtsbericht ist auf einem separaten Blatt des Gesundheitspasses der Mutter und des Kindes enthalten

* Bitte kontaktieren Sie die entsprechende Behörde wegen der erforderlichen Dokumente, da mögliche Änderungen vorbehalten sind.


· Todesfall
  Zeitrahmen Behörde Dokumente / Nachweise
Todesanzeige / -bekanntgabe Innerhalb von 7 Tagen nach dem Ableben Stadtbezirks-/ Gemeindeverwaltung am Wohnort der verstorbenen Person
  • Antrag (fügen Sie den durch einen Mediziner ausgehändigten Todesnachweis bei)
  • Unterschrift der Person, die den Tod bestätigt hat
  • Nationale Krankenkassenkarte und Rentennachweis
Rückgabe der Aufenthalts-bescheinigung Innerhalb von 14 Tagen nach dem Ableben Stadtbezirks-/ Gemeindeverwaltung am Wohnort der verstorbenen Person
  • Aufenthaltsbescheinigung
Ausweis  
  • Notwendige Formalitäten / Dokumente sind Angelegenheit des Konsulats/ der Botschaft
[ Institutionen ]
Immigration Bureau of Japan
(Ausländerbehörde)
Zuständigkeit:
  • Erwerb der Aufenthaltsgenehmigung
  • (Wieder-)Einreisegenehmigung
 Institution Adresse
Nagoya Regional Immigration Bureau
(Regionale Ausländerbehörde)
460-0001
Nagoya Government Building, 4-3-1 Sannomaru, Naka-ku, Nagoya
TEL: +81-52-951-2391
Immigration Information Center NAGOYA 460-8582
Nagoya Center Building 3F, 2-2-1, Sannomaru, Naka-ku, Nagoya
TEL: +81-52-223-7336-7

Legal Affairs Bureau Zuständigkeit: - Geburt, Todesfall, Heirat
 Institution Adresse
Nagoya Legal Affairs Bureau 460-8513
No. 1 Nagoya Godo Chosha, 2-2-1, Sannomaru, Naka-ku, Nagoya
TEL: +81-52-952-8111

· Ausländische diplomatische Vertretungen in Nagoya
Generalkonsulate, Konsulate Adresse TEL
Konsulat der USA, Nagoya Nagoya International Center Building, 6F, 1-47-1, Nagoya, Nakamura-ku, Nagoya +81-52-518-4501
Konsulat Australien, Nagoya Level 13, AMMNAT Building, 1-3-3, Sakae, Naka-ku, Nagoya, +81-52-211-0630
Konsulat Kanada, Nagoya Nakato Marunouchi Building, 6F, 3-17-6, Marunouchi, Naka-ku, Nagoya +81-52-972-0450
Generalkonsulat Republik Korea, Nagoya 1-19-12, Meieki-minami, Nakamura-ku, Nagoya +81-52-586-9221
Konsulat der Volksrepublik China, Nagoya 4-16-29, Sakae, Naka-ku, Nagoya +81-52-241-8166
Genaralkonsulat Brasilien Shirakawa Daihachi Building 2F, 1-10-29, Marunouchi, Naka-ku, Nagoya +81-52-222-1077

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