| Versicherte medizinische Dienste | Ärztliche Untersuchungen |
|---|---|
| Ärztliche Untersuchungen und Operationen | |
| Versorgung mit Medizin und medizinischer Geräten | |
| Medizinische Versorgung und Pflege zuhause | |
| Krankenaufenthalt und Pflege (Mahlzeiten werden gesondert berechnet) | |
| Die von der Gesundheitsversicherung ungedeckten medizinische Dienste | Kosmetische Chirugie, Vorsorgeuntersuchungen, Immunisierungen |
| Normale Geburten, Abtreibungen aus finanziellen Gründen | |
| Arbeitsverletzungen und –erkrankungen, die von Arbeiterentschädigungsversicherungen gedeckt sind | |
| Verletzungen und Erkrankungen, die durch Schlägereien oder Trunkenheit entstehen |
Die Zuzahlung der Versicherten beträgt 30% der medizinischen Kosten. Ist ein Patient unter 3 Jahren, beträgt die Zuzahlung 20%. Ist ein Patient über 70 Jahre alt, beläuft sich die Zuzahlung 10 oder 20 % (abhängig vom Einkommensstand). Die Zuzahlung für Mahlzeiten bei Krankenhausaufenthalten hängt von den jeweiligen Konditionen ab.
Es gibt spezielle Unterstützungen für Geburten und Tod des Versicherten etc.
Nach Beitritt zum staatlichen Gesundheitsversicherungssystem sind die Beiträge zu zahlen. Die Versicherungsbeiträge, die für Haushalte angesetzt werden, werden auf der Basis des von jedem Haushalt entrichteten Betrags der Gemeinde- und Präfektursteuern und Anzahl der Mitglieder des Haushalts berechnet.
[ Staatliche Renten ]
Grundsätzlich sollten alle, die zwischen 20 und 60 Jahre alt sind und sich als Ansässige aus dem Ausland gemeldet haben, sich auch für das nationale Rentensystem registrieren. Die Angestellten einer Firma, die eine Betriebsrenteversicherung haben, müssen in das Rentensystem für Angestellte einzahlen. Regierungsangestellte müssen in das Berufsgenossenschaftsrentensystem einzahlen, und andere sollten sich in das staatliche Rentensystem beim Versicherungs- und Rentenbüro ihrer Gemeindeverwaltung melden.
Die staatliche Rente beinhaltet: Eine Grundrente für alle ab 65 Jahre, die länger als 25 Jahre Beiträge entrichten haben, eine Grundberufsunfähigkeitsrente und eine Grundhinterbliebenenrente. Zusätzlich erhalten Sie, als ein Ansässiger aus dem Ausland, der in das Rentensystem eingezahlt hat und Japan verlässt, auch wenn Sie später keine Rentenauszahlungen bekommen, eine pauschale Auszahlung durch den Rücktritt von Ihrer Altersversorgung.
Lebensumfeld
